München – Der große Fünf-Tage-Lockdown über Ostern ist zwar abgeblasen, doch auch so gelten über die Feiertage in Bayern die Regeln der sogenannten Notbremse. Das heißt, in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner werden bestehende Lockerungen wieder zurückgenommen. Was bedeutet das im Detail?
Wieviele Menschen dürfen sich treffen?
Das hängt vom Inzidenzwert vor Ort ab. Liegt der im Landkreis oder einer kreisfreien Stadt stabil unter 100, dürfen sich fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Dabei werden Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet. Liegt der Wert über 100, darf sich nur eine Person mit einem anderen Haushalt treffen. Dann muss auch die nächtliche Ausgangssperre beachtet werden. Sie gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr. Private Übernachtungen sind erlaubt. Ansammlungen im öffentlichen Raum sind grundsätzlich untersagt.
Was gilt beim Einkaufen?
Am heutigen Gründonnerstag und Karsamstag haben alle Lebensmittelhändler, Supermärkte, Bäckereien und Metzgereien geöffnet. Die Geschäfte im Einzelhandel dürfen überall dort, wo die Inzidenzen unter 100 liegen, mit Auflagen geöffnet sein.
Finden Gottesdienste statt?
Präsenz-Gottesdienste an Gründonnerstag, Karfreitag und Ostern sind uneingeschränkt zulässig. Allerdings gilt die Empfehlung, digitale Formate zu nutzen. Entscheiden soll die Kirche vor Ort. Allerdings muss in Gebieten mit einer Inzidenz über 100, etwa im Fall der Ostermetten, die nächtliche Ausgangssperre beachtet werden.
Darf man Ausflüge machen?
Ja, Ausflüge sind erlaubt. Allerdings sind die Inzidenzwerte am Ausflugsziel zu beachten. Die Schiffe der Bayerischen Seenschifffahrt bleiben an Ostern in den Häfen.
Darf man in Urlaub fahren?
Grundsätzlich sind Reisen nicht verboten. Wer in ein Risikogebiet im Ausland reist, muss bei seiner Rückkehr aber zehn Tage in Quarantäne. Nach fünf Tagen kann ein negativer PCR-Test diese Quarantäne verkürzen. Bei Ländern, die als Virusvariantengebiet eingestuft werden, gilt die Quarantäne für 14 Tage.