Juristen begrüßen Rechte für Geimpfte

von Redaktion

München – Die Bundesregierung peilt für Menschen mit Corona-Impfung bundesweit einheitliche Erleichterungen bei Beschränkungen im Alltag an. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wolle die neuen Erkenntnisse dazu zeitnah mit seinen Länderkollegen besprechen, bekräftigte sein Ministerium. Eine Empfehlung ging gestern bereits an die Gesundheitsminister der Länder.

Demnach sollten Menschen mit vollständigem Impfschutz so behandelt werden wie Personen mit negativem Testergebnis. So könnte etwa für Flugreisende ein Impfnachweis einen Test ersetzen. Nur für Einreisende aus Virusvariantengebieten solle die Testpflicht bleiben, da bei manchen Varianten der Impfschutz kleiner sei.

Die derzeitige wissenschaftliche Erkenntnislage beschreibt das Robert-Koch-Institut so: Das Risiko einer Virusübertragung sei „durch Personen, die vollständig geimpft wurden, spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis geringer als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests bei symptomlosen infizierten Personen.“ Das heißt: Zwar können auch vollständig Geimpfte das Virus weitergeben. Das kommt aber selten vor, zumindest seltener als falsch-negative Ergebnisse bei Schnelltests. Die Gruppe der Geimpften trägt also statistisch bei gleichem Mobilitäts- und Kontaktverhalten nicht stärker zum Infektionsgeschehen bei als Personen mit negativem Schnelltest.

Spahns Folgerung: Was mit negativem Coronatest erlaubt ist, muss auch mit Impfnachweis möglich sein. Geimpfte sollten aber weiter Maske tragen und Abstände einhalten. Das Beibehalten einiger insgesamt wenig beeinträchtigender Maßnahmen hatte auch der Deutsche Ethikrat bereits im Februar empfohlen, sollte es unterschiedliche Regelungen für Geimpfte und nicht geimpfte Personen geben. Das könne Gleichbehandlungsdebatten abmildern, Regeln wie die Maskenpflicht blieben kontrollierbar.

Bis Mittwoch waren gerade mal 5,6 Prozent der Bevölkerung in Deutschland voll geimpft. Bis die gesamte Bevölkerung die Chance hatte, sich impfen zu lassen, werden noch Monate vergehen. Schnelle Erleichterungen für Geimpfte beim Einkaufen oder Reisen halten Juristen dennoch für zwingend.

Aber auch Ausgangssperren, Kontaktverbote oder Quarantäne-Auflagen für Geimpfte sind für Experten tabu. Der Gießener Jura-Professor Steffen Augsberg, Mitglied im Deutschen Ethikrat, fordert die Landesregierungen auf, in ihren Verordnungen so schnell wie möglich entsprechende Ausnahmen vorzusehen. „Und wenn sie das nicht tun, müssen die Gerichte einschreiten“, sagte er dem Fachportal „Legal Tribune Online“. Er rechnet Geimpften auch gute Chancen aus, zum Beispiel die Möglichkeit zum Theaterbesuch einzuklagen. Der Staatsrechtler Ulrich Battis sagte dem BR, auch er halte die Rückgabe von Grundrechten an Geimpfte für einklagbar, wenn die Mehrzahl der Mediziner sie für nicht ansteckend halten.

Bisher waren die Gerichte in dem Punkt vorsichtig, aber möglicherweise setzt gerade ein Umdenken ein: Aktuell kämpft ein Seniorenzentrum in Südbaden darum, seine Cafeteria für geimpfte wie genesene Bewohner und Mitarbeiter wieder öffnen zu dürfen. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte das zunächst abgelehnt, wegen der neuen RKI-Einschätzung nun aber einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Gibt es in dem Fall keine Einigung, wird bald das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

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