So könnte der Bundes-Lockdown aussehen

von Redaktion

VON T. MÜNCH, S. FISCHER UND S. HORSCH

Berlin – Lange hat der Bund zugeschaut, wie unterschiedlich die Länder gemeinsame Corona-Beschlüsse interpretierten: Hier Schulen auf, dort zu, hier Ausgangsbeschränkungen, dort nur ein nächtliches Freunde-Treff-Verbot. „Wenn manche schon die Einschätzung der Lage nicht teilen, dann wird es natürlich schwierig“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) noch am Freitag. Wenige Stunden später ist klar: Der Bund greift ein, die Anti-Corona-Maßnahmen werden vereinheitlicht. Es geht nun um die zentrale Frage: Was passiert, wenn in Landkreisen die Sieben-Tage-Inzidenz auf mehr als 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner steigt? Einen ersten Vorschlag, der unserer Zeitung vorliegt, schickte der Bund am Samstag an die Fraktionen und Länder. Auch wenn es noch einige Änderungen geben dürfte, zeichnet sich damit schon einmal ab, wohin die Reise gehen könnte.

Dass Treffen in der Öffentlichkeit und auch zuhause eingeschränkt bleiben, scheint klar. Künftig könnte dabei überall eine in Bayern schon bekannte Regel gelten: Ein Haushalt darf sich bei einer Inzidenz über 100 maximal mit einer weiteren Person treffen. Kinder rausgerechnet sollen es maximal fünf Personen sein dürfen.

Im Gespräch ist zudem eine einheitliche Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr. Auch das gab es in Bayern schon. Und auch derzeit gilt bei Werten über 100 im Freistaat noch eine Ausgangssperre ab 22 Uhr. Ausnahmen soll es weiter für medizinische Notfälle und den Weg zur Arbeit geben.

Diskutiert wird zudem, dass Schulen nur dann regulär öffnen dürfen, wenn alle Schüler mindestens zweimal pro Woche getestet werden. Doch in Bayern gilt diese Testpflicht bereits seit heute unabhängig von der Inzidenz. Zudem lernen die Schüler hier ab einer Inzidenz von 100 zuhause. Dem Bundesvorschlag zufolge sollen die Schulen ab einer 200er-Inzidenz zumachen. Auch für die Büros wäre eine Testpflicht denkbar, sie ist jedoch in der Bundesregierung umstritten: Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) ist dafür, Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bremst. Im ersten Entwurf ist keine Testpflicht für Unternehmen vorgesehen.

Zudem ist abzusehen, dass Modellprojekte mit Ladenöffnungen für Getestete in Landkreisen mit hohen Infektionszahlen gestoppt werden müssen. Nach ersten Überlegungen sollen ab der 100er-Inzidenz wieder nur noch Supermärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien und Tankstellen öffnen dürfen – aber auch Buchhändler, Blumenläden und Gartenmärkte. Hier ist Bayern derzeit teils liberaler. Zwar gelten im Freistaat für Buchläden oder Baumärkte keine Ausnahmen mehr. Bei Werten zwischen 100 und 200 sind aber grundsätzlich sogenannte „Click&Meet“-Angebote möglich. Bedingung ist ein negativer Corona-Test.

Der Entwurf des Bundes sieht zudem vor, dass nicht nur Konzerthäuser, Bühnen und Kinos geschlossen bleiben, sondern auch Museen, Schwimmbäder, Zoos und botanische Gärten.

Die FDP kritisierte die Ausgangsbeschränkung als unverhältnismäßig. „Beispielsweise geht vom abendlichen Spaziergang eines geimpften Paares keinerlei Infektionsgefahr aus“, gab Parteichef Christian Lindner zu bedenken. Falsch sei auch die alleinige Orientierung an dem Inzidenzwert 100. „Als Auslöser für massive Freiheitseinschränkungen ist eine schwankende Zahl, die auch nur politisch gegriffen ist, nicht geeignet“, sagte er.

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