Bamf-Prozess: Rasches Ende absehbar

von Redaktion

Wenige Vorwürfe übrig – Verteidigung beklagt Vorverurteilung

Bremen – Zu den Missständen am Bremer Flüchtlingsamt vor 2018 hat ein großangelegter Strafprozess begonnen, er dürfte aber auf ein rasches Ende zusteuern. Verantworten müssen sich vor dem Landgericht die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und ein Rechtsanwalt (42) aus Hildesheim.

Was damals nach einem Skandal aussah mit Hunderten illegaler Asylbescheide in Bremen, davon blieb am Landgericht nur eine Handvoll Vorwürfe übrig. Bei der freigestellten Amtschefin ging es um Beamtenrecht, um Manipulation an Dokumenten, das Durchstechen von Dienstgeheimnissen und Vorteilsnahme – insgesamt 14 Taten. Der Anwalt ist wegen acht Taten angeklagt, darunter Vorteilsgewährung.

Die Verteidigung drang auf eine Einstellung wegen Geringfügigkeit. Es gebe ein Missverhältnis zwischen Aufwand und absehbarem Ergebnis, sagte Anwalt Henning Sonnenberg. Die angeklagten Taten passten eher vor ein Amtsgericht, sagte auch die Vorsitzende Richterin Maike Wilkens. Die Strafkammer könne sich eine Einstellung gegen Auflagen vorstellen, sagte ein Gerichtssprecher.

Die Angeklagten räumten die Vorgänge ein, die Verteidigung stellte sie aber als harmlos oder nicht strafbar dar. Die angeklagte Vorteilsnahme der Beamtin entpuppte sich als zwei Hotelrechnungen über je 65 Euro, die der Anwalt bezahlt hatte. Die Angeklagte sagte, sie habe das Geld bar dem Anwalt gegeben, der die Rechnung bezahlt habe. Das Auschecken aus dem Hotel sei so einfacher gewesen. Der Hildesheimer Anwalt soll in mehreren Fällen dafür gesorgt haben, dass Ausländer unerlaubt in Deutschland blieben. Sonnenberg wies dies zurück.

Die Staatsanwaltschaft will sich am Dienstag zu einer möglichen Einstellung äußern. Ob und wie weit in Bremen tatsächlich das Asylrecht gedehnt wurde, wird sich in dem Prozess nicht klären lassen. Auffällig war über Jahre hinweg eine hohe Anerkennungsquote.

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