Urteil gegen Öffnung

Einfach gestrickte Kulturverhinderung

von Redaktion

MARKUS THIEL

Richterschelte, das bekommt – zumal im Rechtsstaat – leicht einen unguten Beigeschmack. Doch wer sich das Urteil durchliest, das der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gegen den Eilantrag der Initiative „Aufstehen für die Kunst“ gefällt hat, der ist gelinde gesagt überrascht. Vor allem von den zwei, drei verbalen Handbewegungen, mit denen man Hygienekonzepte und Pilotprojekte der Kulturszene einfach vom Tisch wischt. Als seien wissenschaftliche Ergebnisse über die Ausbreitung von Aerosolen und die niedrige Ansteckungsgefahr in Theatern und Konzertsälen lästige Fliegen, die (nicht nur) die freistaatliche Kulturverhinderungspolitik stören.

Dass die Corona-Wellen mehr als besorgniserregend bis verheerend sind, steht außer Frage. Doch es geht gar nicht darum, jetzt 2000 Menschen dicht gedrängt Aufführungen genießen zu lassen. Es geht vielmehr um durchaus realisierbare Stufen zwischen totaler Freiheit und Kultur-Tabu. Um Szenarien also, vor denen die in dieser Sache sehr einfach gestrickte Politik und nun auch ihre brav folgenden Richter Augen und Ohren verschließen.

Untersuchungen, Expertisen, Salzburger Festspiele ohne Infektion, Theatervorstellungen im Corona-gebeutelten Spanien, das Kunst neuestens als „essenziell“ bezeichnet: Was muss eigentlich noch passieren, damit bei den Entscheidungsträgern die Erkenntnisdämmerung einsetzt?

Markus.Thiel@ovb.net

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