Joggen bis Mitternacht erlaubt

von Redaktion

Die Koalition feilt an der Notbremse: Kritik am geplanten Schul-Grenzwert von 165

Berlin – Die Notbremse wird gebremst: Die Koalition in Berlin hat sich auf Korrekturen am Entwurf für bundesweite Corona-Regeln geeinigt. Die meisten Details betreffen Lockerungen der Pläne. Vor allem wird der Streit um die Ausgangssperre entschärft: 22 statt 21 Uhr.

Das Gesetz soll die Länder zu schärferen Regeln zwingen, wenn regional eine Inzidenz über 100 erreicht ist. Bayern trifft das weniger – hier ist die Inzidenz zwar bei 180 im Schnitt, die Regeln sind aber jetzt schon streng. Die 22-Uhr-Ausgangssperre gilt im Freistaat bereits in den meisten Landkreisen, auch in der Stadt München.

Der Bund plant nun Sonderregeln. Bis Mitternacht bleiben Joggen und Spaziergänge erlaubt, aber nur allein. Hintergedanke: Man will größere Ansammlungen von Menschen vermeiden. Gegen die 21-Uhr-Idee hatte unter anderem die CSU-Landesgruppe argumentiert. Die Partei der Freien Wähler hat dagegen sogar eine Verfassungsbeschwerde angedroht. Andererseits warnt der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach, diese Lösung sei „aufgeweicht“, die Kontaktbeschränkungen verlören damit 50 Prozent ihrer Wirkung. Es gehe ja vor allem darum, private Besuche bei Freunden zu bremsen.

Der Bundestag will morgen die Neuregelung beschließen, sie könnte in wenigen Tagen in Kraft treten. Korrekturen gibt es auch beim Einkaufen. Bei Inzidenzen zwischen 100 und 150 bleibt Einkauf mit Termin und negativen Test erlaubt. Steigt der Wert über 150, wäre nur noch das Abholen bestellter Waren („Click & Collect“) erlaubt. Für Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken und Drogerien gelten diese Einschränkungen nach wie vor nicht, aber für Baumärkte.

Für Kinder bis 14 Jahren soll kontaktloser Sport in Gruppen im Freien weiter möglich sein. Die Außenbereiche von Zoos sollen für Besucher mit aktuellem Test offen bleiben. Arbeitgeber müssen zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen. Bietet der Arbeitgeber Home-Office an, sollen die Arbeitnehmer nach Angaben aus Fraktionskreisen verpflichtet werden, dieses Angebot auch anzunehmen. Alle Regelungen sind befristet bis 30. Juni.

Für Schulen wäre Distanz-Unterricht ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 verpflichtend. Im ersten Entwurf war ein Schwellenwert von 200 genannt. Vielen Experten war das zu hoch. Auch gegen den neuen Wert gibt es Widerspruch. Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Heinz Peter Meidinger, nennt 165 das „Ergebnis von politischem Geschacher“, wie er unserer Zeitung sagt. „Das hat nichts mit einer medizinischen Expertise zu tun.“ Vermutlich wolle man so einen großen Teil der Schulen offen halten – wohl wissend, dass der Inzidenzwert speziell unter Schülern regional oft viel höher sei.

Was das für Bayern bedeutet, ist noch offen. Vorerst gilt hier der Schwellenwert von 100, jeweils am Freitag der Vorwoche. Heute tagt der Ministerrat und wird sich wohl auch damit befassen. Die Länder müssen die Bundesregel übernehmen, dürfen sie aber auch verschärfen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) rief die Länder auf, ihren Spielraum besser zu nutzen. „Niemand muss auf dieses Gesetz warten“, sagte er. cd/dw/afp

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