Erste Klagen gegen Notbremse

von Redaktion

Bundespräsident unterzeichnet Gesetz nach Bundesratsvotum

Berlin/München – Der Bundesrat hat das geänderte Infektionsschutzgesetz mit der Corona-Notbremse trotz massiver Kritik passieren lassen. In einer Sondersitzung verzichtete die Länderkammer gestern darauf, den Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz anzurufen, das der Bundestag bereits am Vortag verabschiedet hatte. Es gab keine förmliche Abstimmung. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete das Gesetz anschließend, das jetzt nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden muss.

Im Bundesrat äußerten allerdings alle sechs Ministerpräsidenten, die sich zu Wort meldeten, erheblichen Unmut. Sie sahen durch die Bank verfassungsrechtliche Bedenken – insbesondere wegen der starren Notbremse – und Probleme bei der praktischen Umsetzung.

Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist gestern bereits der erste Eilantrag gegen das Gesetz eingegangen. Rechtsanwalt Claus Pinkerneil mit Kanzleien in Berlin und München teilte mit, Verfassungsbeschwerde eingelegt zu haben. Die FDP hat ebenfalls einen solchen Schritt angekündigt, genauso wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Post.

Die Freien Wähler wollen gleich mit einer doppelten Verfassungsbeschwerde gegen die Bundes-Notbremse vorgehen. Man wolle damit die „Freiheitsrechte“ der Bürger verteidigen, sagte Parteichef Hubert Aiwanger. Damit wenden sich die Freien Wähler zunächst gegen die nächtliche Ausgangssperre. Mit einer zweiten Verfassungsbeschwerde wollen sie dann die Notbremsen-Regel für den Handel zu Fall bringen. Pikant: Die Freien Wähler sitzen in Bayern zusammen mit der CSU in der Staatsregierung und haben dort die nächtliche Ausgangssperre im Kabinett mitbeschlossen.

Aus der CSU kam prompt scharfe Kritik: „Es ist unverständlich, dass Hubert Aiwanger in dieser kritischen Phase die Notwendigkeit der Ausgangsbeschränkungen anzweifelt“, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Das sei ein offenkundiges Wahlkampfmanöver.

Artikel 5 von 11