Arbeitsverbot für Nawalny-Teams

von Redaktion

Moskauer Gericht stuft Organisationen als extremistisch ein

Berlin/Moskau – Die Bundesregierung hat das Arbeitsverbot für die Organisationen des in einem Straflager inhaftierten Kremlgegners Alexej Nawalny verurteilt. „Mit Mitteln der Terrorbekämpfung gegen politisch unliebsame Meinungen vorzugehen, das ist mit rechtsstaatlichen Prinzipien in keiner Weise vereinbar“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert gestern in Berlin. Er bekräftigte die Forderung nach einer Freilassung des Oppositionellen, der auch adäquate medizinische Betreuung bekommen müsse.

Vor dem Moskauer Stadtgericht begann gestern ein Prozess über einen Antrag der Moskauer Staatsanwaltschaft, Nawalnys Organisationen, darunter auch dessen Anti-Korruptions-Stiftung und seine Regionalstäbe, als extremistisch einstufen und damit dauerhaft verbieten zu lassen. Das Gericht gab nach Angaben von Nawalnys Juristen dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf ein vorläufiges Tätigkeitsverbot statt, bis zur Entscheidung über die Extremismus-Vorwürfe.

Die Bewegung Nawalnys, so die Ankläger, „destabilisiert die gesellschaftlich-politische Lage im Land“. Sie rufe auf zur „extremistischen Tätigkeit, zu Massenunruhen – auch mit Versuchen, Minderjährige in gesetzeswidrige Handlungen zu verwickeln“.

Kritik des Auswärtigen Amtes gab es auch an der russischen Entscheidung, mehrere Seegebiete im Schwarzen Meer nahe der 2014 einverleibten ukrainischen Halbinsel Krim zu sperren. Ausländische Kriegsschiffe und andere staatliche Schiffe dürften diese Gewässer bis zum 31. Oktober nicht mehr passieren, Frachtschiffe dagegen schon, hatte das Verteidigungsministerium in Moskau mitgeteilt.

Einschätzung des Auswärtigen Amtes sei es, dass „Einschränkungen der sogenannten friedlichen Durchfahrt durch Küstengewässer über einen so langen Zeitraum präzedenzlos und völkerrechtlich sehr problematisch sind“, hieß es.

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