Ermittlungen gegen Richter

von Redaktion

Weimarer Masken-Urteil hat ein juristisches Nachspiel

Weimar – Im Zusammenhang mit einer Entscheidung zur Maskenpflicht in Thüringer Schulen hat die Staatsanwaltschaft gegen einen Richter am Amtsgericht Weimar ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es bestehe ein Anfangsverdacht, dass sich der Richter einer Beugung des Rechts schuldig gemacht hat, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt mitteilte. Mehrere Medien berichteten, die Wohn- und Arbeitsräume des Mannes seien durchsucht worden. Dabei habe man ein Handy beschlagnahmt. Der Richter wurde anscheinend von der Querdenker-Szene gezielt ausgesucht. Die „Thüringer Allgemeine“ war bei Telegram auf entsprechende Informationen gestoßen.

Der Familienrichter hatte Anfang April unter Verweis auf angebliche Kindeswohlgefährdung eine Aussetzung der Maskenpflicht und anderer Schutzmaßnahmen an zwei Schulen angeordnet. Die Entscheidung und die vom Juristen für sich reklamierte Zuständigkeit stießen in Justizkreisen auf Unverständnis.

Das Verwaltungsgericht Weimar bestätigte dagegen vergangene Woche die Maskenpflicht im Unterricht an Thüringer Schulen. Die Richter wiesen in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass sie das umstrittene Weimarer Urteil als „offensichtlich rechtswidrig“ ansehen. Familiengerichte seien nicht befugt, Anordnungen gegenüber Behörden zu treffen. Dafür fehle es an der erforderlichen gesetzlichen Grundlage.

Auch die Staatsanwaltschaft sieht „Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat, obwohl es sich um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit handelte, für die ausschließlich der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist“.

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