Paris – Frankreichs Rechtspopulistin Marine Le Pen ist in einem Prozess um das Verbreiten von Gräuelfotos der Terrormiliz Islamischer Staat freigesprochen worden. Die Veröffentlichung habe einen informativen Zweck gehabt, sei Teil eines politischen Protestes und trage zur öffentlichen Debatte bei, hieß es gestern im Urteil eines Gerichts in Nanterre. Die Veröffentlichung zu kriminalisieren, sei angesichts des Kontextes ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Meinungsfreiheit.
Die Vorsitzende der rechten Partei Rassemblement National (ehemals Front National) hatte Ende 2015 über Twitter mehrere Bilder von Opfern der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) verbreitet. Die französische Justiz leitete daraufhin Ermittlungen ein. Die Verbreitung von Bildern mit Gewaltdarstellungen, die die Menschenwürde verletzen, ist in Frankreich eine Straftat.
Wenn das Risiko besteht, dass Minderjährige diese Bilder sehen, kann sie mit einer Haftstrafe und einer empfindlichen Geldstrafe geahndet werden. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess eine Geldstrafe gefordert. Das Gericht entschied, dass Le Pen nur auf eine politische Kontroverse reagiert habe.