Gericht: Rechtswidrige Abschiebung
Bundesrepublik wird zur Rückholung eines Syrers verpflichtet
München – Deutschland muss einen nach Griechenland abgeschobenen Flüchtling aus dem Bürgerkriegsland Syrien zurückholen. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Die Bundesrepublik werde „verpflichtet, die umgehende Rückholung des Antragstellers“ zu veranlassen, heißt es. Der Syrer war im