München – Deutschland muss einen nach Griechenland abgeschobenen Flüchtling aus dem Bürgerkriegsland Syrien zurückholen. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Die Bundesrepublik werde „verpflichtet, die umgehende Rückholung des Antragstellers“ zu veranlassen, heißt es. Der Syrer war im August 2020 abgeschoben worden – nur einen Tag, nachdem ihn Bundespolizisten ohne Papiere bei der Einreise über Kiefersfelden in einem Zug nach München entdeckt hatten. Aus Sicht des Gerichts hätte jedoch das sogenannte Dublin-Verfahren der EU angewendet werden müssen, sagte ein Gerichtssprecher.
Die Abschiebung sei deshalb „rechtswidrig und verletzt den Antragsteller als belastende Maßnahme auch in seinen Rechten“. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl bezeichnete die Vereinbarung mit Griechenland, um Flüchtlinge direkt an der deutsch-österreichischen Grenze zurückschicken zu können, als „eindeutig rechtswidrig“. Der Rechtsanwalt des Flüchtlings sagte: „Das Verwaltungsgericht sagt klar und deutlich: Verfahrensvorgaben und die Verpflichtung, die Einhaltung der Menschenrechte zu prüfen, können nicht durch Schnellverfahren an der Grenze, zumal durch die Bundespolizei, ersetzt werden.“