Das bahnbrechende Klimaschutz-Urteil des Verfassungsgerichtes vom 29. April hat über alle Parteigrenzen hinweg begeisterte Zustimmung gefunden. Politiker, die plötzlich Kreide gefressen haben, überschlagen sich in diesem Wahljahr mit einem blitzschnellen Klimagesetz. 2030 sollen danach die CO2-Emissionen auf 65 Prozent – statt wie bisher auf 55 Prozent – des Bezugswertes von 1990 abgesenkt werden. Volle Klimaneutralität soll bis 2045 statt wie bisher 2050 erreicht sein.
Dabei haben die Verfassungsrichter sich keineswegs als übereilte Klimaaktivisten, sondern als sehr wohl abwägende, erfahrene Juristen geäußert. Sie verlangen überhaupt keine Änderung der Klimaziele bis 2030. Sie geben dem Gesetzgeber bis zum Jahr 2022 genügend Zeit, Regeln aufzustellen für die Jahre ab 2030. Dabei müssen – und das ist das eigentlich Neue an dem Urteil – die Grundrechte der dann lebenden Generation beachtet werden.
Der Staat, so sagen die Richter, ist durch das Klimaschutzgebot des Grundgesetzes und zudem durch das Grundrecht auf den Schutz von Leben und Gesundheit in Art. 2 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz auch zum Schutz vor den Gefahren des Klimawandels verpflichtet.
Generelle Zielvorgaben genügen dem Bundesverfassungsgericht aber nun nicht mehr. Mit Rücksicht auf das Gebot der Verhältnismäßigkeit und zum Schutz der Belange einer jungen Generation sind die notwendigen Klimamaßnahmen bereits jetzt stärker zu konkretisieren. Das Gericht will nicht, dass die damit verbundenen Lasten einseitig in die Zukunft verlagert werden.
Politiker, die jetzt jubeln, werden sich noch wundern, was die Vorgabe der Beachtung von Rechten künftiger Generationen für unseren Sozialstaat bedeuten kann. Sozialleistungen auf Pump zu Lasten künftiger Generationen – wie gerade unter der jetzigen Regierung üblich – darf es dann auch nicht mehr geben. Verfassungsbeschwerden zu allen Aspekten der Generationsgerechtigkeit sind absehbar nach diesem Grundsatzurteil.
Eine schrittweise Abkehr von fossilen Energiequellen und damit eine Verminderung der CO2-Belastung weltweit ist notwendig. Die Kanzlerin hat sich zu Recht im Kampf gegen den Klimawandel für eine internationale Ausweitung der Bepreisung auf den CO2-Ausstoß ausgesprochen. Das sei die wirkungsvollste Maßnahme. Die EU hat das mit dem Instrument des Handels mit sogenannten CO2-Verschmutzungsrechten eindrucksvoll bewiesen. Leider gilt das nicht weltweit, was Probleme für die Wettbewerbsfähigkeit schon jetzt verursacht. Eine Ausweitung des Emissionshandels auf Gebiete wie Verkehr, Gebäude oder Landwirtschaft wird zudem von der Mehrheit der EU-Staaten vehement abgelehnt.
Für Deutschland sind das besonders schlechte Nachrichten, da es nicht mehr ausweichen kann auf die CO2-freie Kernkraft. Der Bau der geplanten neuen „Stromautobahnen“, die den Ökostrom aus dem Norden nach Süddeutschland bringen sollen, verzögert sich immer weiter. Nach neuesten Aussagen kann die wichtigste Trasse dazu erst 2028 fertiggestellt werden – sechs Jahre nach Abschaltung der letzten Kernkraftwerke.
Die deutschen Bundesverfassungsrichter haben konsequent geurteilt. Das Urteil zwingt künftige Regierungen zu mehr Ehrlichkeit im Kampf gegen den Klimawandel. Schonungslos wird es die Fehler der bisherigen Energiewende offenlegen.
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