München hat 2019 den Klimanotstand ausgerufen und will die Stadt bis 2035 klimaneutral gestalten. Gestern nun stimmte der Stadtrat dafür, eine Waldfläche von 9,5 Hektar roden zu lassen, um dort Kies abzubauen. Das wirkt schizophren. Doch es ist nicht anders möglich.
Der Stadtrat hatte 2017 den Kiesabbau einstimmig und grundsätzlich bejaht. Zwar ist 2020 mehr als die Hälfte des Gremiums neu gewählt worden. Gleichwohl bleibt man an das Votum gebunden. Das gilt auch für die Ausschreibung, bei der bereits ein Unternehmen den Zuschlag für den Kiesabbau in Forst Kasten erhalten hat.
Es ist sicher richtig, dass ein vom Bürger gewählter Stadtrat seinem Mandat, seinem Gewissen und dem Wähler verpflichtet ist – zudem passt die Rodung eines Waldes nicht in die Zeit der Klimaschutzdebatten. Doch die Regierung von Oberbayern ist der Auffassung, dass eine Ablehnung des Kiesabbaus gegen geltendes Recht verstößt, jeder Stadtrat gar mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden kann. Da ist die Entscheidung des Gremiums nachvollziehbar. An Gesetze muss man sich halten, in diesem Fall eben auch zähneknirschend. Wenn man damit nicht einverstanden ist, muss man die Gesetze ändern. Das versucht der Stadtrat nun mit Anträgen an den Freistaat. Wie groß die Erfolgsaussichten dafür sind, ist aber offen.
Sascha.Karowski@ovb.net