Auch wenn die Lebensfreude zurückkehrt und die Münchner Schäffler bald wieder tanzen wollen: Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Mit diesem (richtigen) Hinweis verlängerten Union, SPD und Grüne gestern im Bundestag die „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ bis zum 30. September. Sie gibt der Bundesregierung in der Corona-Bekämpfung umfassende Vollmachten und erlaubt ihr insbesondere, mit Verordnungen – und damit am Parlament vorbei – zu agieren.
Eine letztmalige Verlängerung des gouvermentalen Ausnahmezustands scheint vertretbar. Noch wissen wir nicht, welchen Schaden etwa die Delta-Variante noch anrichten wird. Doch ist klar: Das Virus ist gekommen, um zu bleiben. Die Politik darf daraus keinen Dauer-Ausnahmezustand der Demokratie machen. Sobald erkennbar ist, dass die Lage beherrschbar ist und bleibt, muss der Bund die Notlage beenden (die an hohe Inzidenzen geknüpfte Bundes-Notbremse läuft ja bereits Ende Juni aus) und wieder die – eigentlich zuständigen – Länder machen lassen. Diese haben sich in der Pandemie gewiss nicht schlechter geschlagen als der Bund, der mit teurem Intensivbettenbetrug und Test-Abzocke Schlagzeilen macht.
Gemeinsam stehen Bund und Länder vor der Entscheidung, wie sie ab Herbst, wenn alle Impfwilligen hoffentlich ein Impfangebot erhalten haben, mit dem Virus umgehen. Wenn dem Gesundheitssystem keine Überlastung mehr droht, ist es nicht mehr Sache des Staates, jeden Bürger mit einem drakonischen Maßnahmen-Regime vor einer möglichen Ansteckung zu schützen. In einer freiheitlichen Ordnung muss es dann jedem Einzelnen überlassen bleiben zu entscheiden, ob und wie er sich schützt und welches Lebens- und Ansteckungsrisiko er in Kauf zu nehmen bereit ist.
Georg.Anastasiadis@ovb.net