Stuttgart – Die Innenminister von Bund und Ländern wollen nun einheitlich gegen das Zeigen von Reichsfahnen und Reichskriegsflaggen aus der Kaiser- und NS-Zeit in der Öffentlichkeit vorgehen. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Thomas Strobl, sagte, der „Mustererlass“ für Polizei und Ordnungsbehörden liege jetzt vor. „Damit haben wir eine Lösung gefunden für eine bundesweit einheitliche Handhabe“, erklärte der baden-württembergische CDU-Politiker vor der Konferenz der Innenminister in der kommenden Woche.
In den Fokus der Öffentlichkeit waren die Flaggen geraten, als Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten im August 2020 in Berlin versucht hatten, mit schwarz-weiß-rot gestreiften Reichsfahnen das Reichstagsgebäude zu stürmen. Danach waren Länder wie Bayern vorgeprescht und hatten eigene Regeln gefunden. Strobl wollte eine gemeinsame Lösung. „Bei so einem Thema halte ich es für unangebracht und konnte nicht nachvollziehen, wenn einzelne Länder eine Insellösung machen.“
Unter den Begriff fallen die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes und Deutschen Reiches von 1867 bis 1921, die Kriegsflagge des Deutschen Reiches (1922 – 1933), die Kriegsflagge des Deutschen Reiches (1933 – 1935), die Reichsflagge ab 1892 sowie die Flagge des „Dritten Reichs“ (1933 – 1935).