Blutspende für Homosexuelle leichter

von Redaktion

Ärztekammer deutet Lockerung für in Partnerschaft Lebende an

München – Homosexuelle können in Zukunft möglicherweise leichter Blut spenden als heute. In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), das unserer Zeitung vorliegt, deutet die Bundesärztekammer (BÄK) Lockerungen der heutigen Regelungen an. Demzufolge hat sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Ministeriums, des Paul-Ehrlich-Instituts, des Robert-Koch-Instituts, des Arbeitskreises Blut und eines Beirats der Ärztekammer darauf verständigt, dass künftig „Personen, die seit mindestens vier Monaten ausschließlich in einer derartigen Partnerschaft sexuell aktiv sind, ohne Rückstellung Blut spenden“ dürfen. Mit „derartige Partnerschaft“ sind Paare gleich welchen Geschlechts gemeint, die „Sexualverkehr ausschließlich innerhalb einer auf Dauer“ angelegten Beziehung haben.

Der Münchner Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger (CSU), der eine Lockerung der Regelung unterstützt hat, zeigte sich erfreut, dass „ein Umdenken zu diesem Thema in der dafür zuständigen Ärzteschaft stattfindet“.

Seit der Aids-Krise in den 80er-Jahren war es Männern, die Sex mit Männern haben, zunächst verboten, Blut zu spenden. Seit 2017 dürfen schwule, bisexuelle und transsexuelle Männer zwar wieder Blut spenden, aber nur nach einer Wartefrist von zwölf Monaten seit dem letzten Sexualverkehr. Das Spendeverbot wird damit begründet, dass das Sexualverhalten der genannten Personen „ein Risiko für den Empfänger von Blutprodukten“ mit sich bringen könne. Darüber hatte es zuletzt heftige Debatten auch im Bundestag gegeben.  hor/kna

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