Anwälte haben bei betroffenen Diesel-Fahrern bereits große Hoffnungen geweckt und damit viele neue Mandate eingeworben. Doch nun dürften viele Abgas-Skandal-Kläger jenseits von Audi/VW entgegen aller Versprechungen leer ausgehen. Das Thermofenster allein ist noch keine unzulässige Abschalteinrichtung. Bereits zum zweiten Mal hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) gestern deutlich in diese Richtung geäußert.
Bei VW und Audi konnte die Fahrzeugelektronik erkennen, ob das Auto fährt oder im Prüfstand vermessen wird. Nur für diesen Fall wurde die Abgasreinigung voll aktiviert, anderenfalls weitgehend umgangen. Die Absicht dahinter war eindeutig betrügerisch. Beim Thermofenster – etwa bei Daimler – liegt die Sache anders: Die Abgasreinigung durfte bei bestimmten Temperaturen heruntergeregelt werden, um Schäden am Motor zu vermeiden. Dass Autobauer dieses Thermofenster großzügig ausgelegt haben, ist kein Geheimnis. Auch in unkritischen Temperaturbereichen wurden bei höherem Schadstoffausstoß so günstigere Verbrauchswerte erzielt.
In beiden Fällen stießen die Autos mehr Schadstoffe aus, als die Grenzwerte eigentlich zuließen. Doch die kriminelle Energie hinter einer grundsätzlich verbotenen Prüfstandserkennung ist eine sehr viel weitergehende als bei einer grundsätzlich erlaubten, aber überstrapazierten Regeleinrichtung. Dem trägt die Justiz zu Recht Rechnung.
Martin.Prem@ovb.net