Der Kampf gegen die Corona-Importe

von Redaktion

Gesundheitsminister Spahn bereitet auf Delta-Variante vor – Innenminister erklärt Kontrollen

München – „Reisen ja, Urlaub ja, Genießen ja – aber eben mit Vorsicht, Impfen, Testen und Quarantäne“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Donnerstag in einer Pressekonferenz. Denn die Reisezeit ist angebrochen. Derzeit seien rund zwei Prozent der Infektionen in Deutschland einem Infektionsort aus dem Ausland zuzuordnen. „Was wir erhalten wollen, ist diese niedrige Quote.“ Zu früheren Größenordnungen von bis zu 50 Prozent wolle man nicht zurück. Daher gelten für einige Gebiete weiter strikte Regeln.

Grundsätzlich unterscheiden die Behörden drei Kategorien. Einfache Risikogebiete: Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 50. Für die Einstufung sind aber auch etwa die Eindämmungsmaßnahmen vor Ort wichtig. Beispiele: Kuba und Türkei. Hochinzidenzgebiete: Für die Einstufung ist neben weiteren Kriterien ein Inzidenzwert von 200 relevant. Beispiele: Argentinien und Sri Lanka. Virusvariantengebiete: In diesen Ländern sind Corona-Varianten weit verbreitet, die nicht zugleich in Deutschland vermehrt auftreten und von denen anzunehmen ist, dass sie ein besonderes Risiko darstellen.

Für diese Kategorie war zuletzt Portugal prominentes Beispiel. Doch Spahn erklärte: Wenn die Delta-Variante auch in Deutschland dominiert – Spahn rechnet mit einem Anteil von 70 bis 80 Prozent noch im Juli – sowie Gewissheit herrscht, dass der volle Impfschutz gegen Delta wirkt, werde die Situation neu bewertet. Auf einen genauen Tag legte er sich nicht fest, aber er werde nicht in „ferner Ferne“ liegen.

Alle, die aus einem Risikogebiet, egal welcher Kategorie, einreisen, müssen derzeit eine digitale Einreiseanmeldung (einreiseanmeldung.de) ausfüllen. Damit können die Gesundheitsämter die Quarantäne, die Test-, Impf- oder Genesenennachweise kontrollieren. Stichprobenartig geschehe dies vermehrt, auch durch freigewordene Kapazitäten, weil seltener Kontakte nachverfolgt werden müssen.

48 Stunden nach der Rückkehr aus einfachen Risikogebieten müssen Betroffene spätestens einen negativen Test oder Impf- beziehungsweise Genesenennachweis vorlegen. Heimkehrer aus Hochinzidenz- oder Virusvariantengebieten brauchen diesen schon vor der Abreise.

Häusliche Quarantäne ist dann prinzipiell erst einmal vorgeschrieben: Bei Einreise aus einfachen Risikogebieten oder Hochinzidenzgebieten beträgt die Zeit zehn Tage, bei Virusvariantengebieten vierzehn Tage. Doch teilweise ist eine Verkürzung möglich: Voraussetzung sind wieder die genannten Nachweismöglichkeiten, übermittelt über das Einreiseportal. Hochinzidenzgebiet-Reisende können sich aber frühestens fünf Tage nach Einreise „freitesten“. Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten hilft keiner der Belege.

Laut Innenminister Horst Seehofer (CSU) ist derzeitig nicht beabsichtigt, stationäre Grenzkontrollen an deutschen Außengrenzen wegen der Pandemie einzuführen. Stattdessen setzt er auf „Schleierfahndung“ hinter der Grenze. Die Bundespolizei prüfe die nötigen Nachweise und die Einreiseanmeldung. „Wer einreist, muss damit rechnen, kontrolliert zu werden“, betonte Seehofer. Genesenen-, Impf- oder negative Testnachweise sind weiterhin vor Betreten von Flugzeugen notwendig.

„Die Corona-Einreiseverordnung ist ein stimmiges, ausgewogenes System an Regeln“, sagte Seehofer und begründete die „differenzierten Lösungen“ mit den Gerichten, die wegen der Verhältnismäßigkeit genau hinschauen würden. Spahn rief zusätzlich zu den Regeln weiter zum Impfen und mehrfachen Testen auf. CINDY BODEN

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