Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat ein Verfahren zur Maskenpflicht im Bundestag eingestellt. Die AfD habe ihren Antrag zurückgenommen, teilte das Gericht gestern in Karlsruhe mit. 19 Abgeordnete der Fraktion hatten sich gegen die im Herbst von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble angeordnete Verpflichtung gewandt, in allen Gebäuden des Bundestags Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der CDU-Politiker war aus ihrer Sicht dazu nicht befugt. Mit der Rücknahme des Antrags gebe es keine Grundlage mehr für ein Verfahren, so das Gericht.
„Ein öffentliches Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens besteht angesichts der einstimmig beabsichtigten Verwerfung des unzureichend begründeten Hauptsacheantrags als unzulässig nicht (…)“, heißt es in der Mitteilung weiter. Die AfD-Politiker hatten den Antrag den Angaben zufolge zurückziehen lassen, unmittelbar nachdem das Verfassungsgericht im April angekündigt hatte, in wenigen Tagen eine Entscheidung des Zweiten Senats zu veröffentlichen.
Die AfD hatte in Karlsruhe und beim Verwaltungsgericht Berlin Klagen eingereicht. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Maskenpflicht in einer Eilentscheidung schon Wochen später. Die Maskenpflicht im Bundestag gilt seit 6. Oktober. Abgeordnete können den Mund-Nasen-Schutz aber abnehmen, wenn sie – im Plenarsaal und in Sitzungsräumen – Platz genommen haben oder am Rednerpult stehen. Mehrere AfD-Abgeordnete hatten sich demonstrativ widersetzt.