Ein tödlicher Irrtum in Würzburg

von Redaktion

VON CHRISTIAN DEUTSCHLÄNDER

München – Zweimal, so berichten Zeugen, habe der Attentäter „Alluha Akbar“ gerufen. Als er angeschossen ins Krankenhaus kam, habe er vom heiligen Krieg Dschihad gesprochen. Und schon in seiner Zeit in Somalia hatte er möglicherweise Kontakt zur Islamisten-Miliz Al-Shabaab. All das sind Hinweise auf ein islamistisches Motiv der Würzburger Morde – aber noch keine Beweise. Vorerst legt sich die Politik nicht fest.

„Ein islamistischer Hintergrund steht im Raum“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Mittwochmittag bewusst vorsichtig im Landtag. Dem Innenausschuss lieferte er einen Zwischenbericht der Ermittlungen, vorerst vage. Die Handy-Auswertung läuft, die Recherche bei Geheimdiensten brachte nichts, die Zusammenarbeit mit somalischen Behörden offenkundig auch nicht. Noch aber sitzt eine Sonderkommission mit 130 Beamten daran, die Bluttat aufzuklären.

Der 24-Jährige hatte vor zehn Tagen in der Würzburger Innenstadt drei Frauen erstochen, ehe er von Passanten gebremst und von der Polizei angeschossen und festgenommen wurde. Augenzeugen berichten von extremer Brutalität des Somaliers.

Seine Vorgeschichte ist lückenhaft. Im Mai 2015 reiste er über Nordafrika, das Mittelmeer und Italien nach Ostdeutschland, stellte Asylantrag; im September 2019 zog er nach Würzburg. Inzwischen hatte er kein Asyl, aber subsidiären Schutz erhalten, hielt sich also legal im Land auf. Er hauste in einer Obdachlosenunterkunft. Dort geriet er im Januar in heftigen Streit, beleidigte Mitbewohner und bedrohte sie mit einem Messer. Hätten die Behörden da auf seinen Wahn, seine Gefährlichkeit aufmerksam werden müssen? Nach einer kurzen Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie wurde ihm noch im Januar bescheinigt, er stelle keine Fremdgefährdung dar. Ein tödlicher Irrtum; man werde das aufarbeiten, deutete Herrmann an. Erst wenige Tage vor der Tat wurde eine Begutachtung des Mannes durchgesetzt – zu spät.

Vernommen wurde der Täter bisher laut Medienberichten nicht. Es gibt Zweifel an seiner Vernehmungsfähigkeit. Die Abläufe sind wohl sehr zäh. Herrmann machte im Landtag deutlich, dass eine schnelle Abschiebung in das Bürgerkriegsland Somalia nicht ansteht. Im Fall einer Verurteilung wegen der Messermorde wäre das zwar rechtlich möglich. Die Gefahr einer Freilassung in Somalia wäre aber zu groß. Deshalb soll die Haft in Deutschland vollstreckt werden.

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