Brüssel – Gegen Ungarn könnte nach Ansicht von drei Rechtsprofessoren sofort ein Verfahren zur Kürzung von EU-Mitteln eingeleitet werden. Wie aus einem von mehreren Europaabgeordneten in Auftrag gegebenen Gutachten hervorgeht, drohen Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit in dem Land den Schutz der finanziellen Interessen der EU ernsthaft zu beeinträchtigen. Damit wäre die Voraussetzung für ein Verfahren erfüllt. Konkret sehen die Rechtsprofessoren in Ungarn einen Mangel an Transparenz bei der Verwaltung von EU-Mitteln und das Fehlen einer effektiven nationalen Strafverfolgungsbehörde zur Verfolgung von Betrug. Zudem gibt es ihrer Ansicht nach keine wirksame gerichtliche Überprüfung von Handlungen oder Unterlassungen der mit den finanziellen Interessen der Union befassten Behörden durch unabhängige Gerichte. Das EU-Parlament kritisiert seit Monaten, dass die Kommission das neue Verfahren zur Kürzung von EU-Mitteln bei Rechtsstaatsverstößen nicht nutzt. » KOMMENTAR