Heimlich, still und leise haben CSU und Freie Wähler vergangene Woche ein neues bayerisches Polizeigesetz verabschiedet. Gegen das sogenannte PAG gab es 2018 – vor der Wahl – massiven Widerstand. Mittlerweile ist die Kritik leiser geworden. Trotzdem ist es wichtig, ein wachsames Auge auf dieses Gesetz zu haben. Es ist richtig: Die Innenpolitiker der Koalition haben aus der Kritik gelernt und einige Mängel beseitigt. Vor allem wurde der sogenannte Unterbindungsgewahrsam zeitlich beschränkt und der Einsatz von Body-Cams in Wohnungen zumindest an richterliche Überprüfung gebunden. Ein Kritikpunkt aber bleibt: Die Koalitionäre haben im Gesetz den Begriff der „drohenden Gefahr“ verankert. Bei „drohender Gefahr“ darf die Polizei künftig eingreifen, wobei nur sehr vage definiert ist, was das heißt.
Richtig ist: Bayerns Polizei ist im Grundsatz eine Bürgerpolizei und kein Unterdrückungsinstrument irgendeines Potentaten. Man muss jetzt keine Angst haben. Trotzdem beschleicht einen ein unheimliches Gefühl. Keine Regierungskoalition ist in Stein gemeißelt. Man möchte sich nicht ausmalen, was passieren kann, wenn dieses Gesetz in falsche Hände gerät. Das ist eine sehr reale „drohende Gefahr“, die die Regierungsparteien besser von vorneherein vermieden hätten. Jetzt kann man nur hoffen, dass sie ein Gericht in die Schranken weist.
Dirk.Walter@ovb.net