Das Facebook-Urteil des BGH

Mehr Einsatz gegen den Hass

von Redaktion

CINDY BODEN

Soziale Netzwerke, in denen wild kommentiert wird, sind Fluch und Segen zugleich. Sie geben Meinungen Raum. Doch Hassbotschaften werden zunehmend zur gesellschaftlichen Herausforderung. Was Facebook als Hass auffasst, steht in seinen „Gemeinschaftsstandards“. Nicht alles, was das Unternehmen verbietet, ist nach deutschem Recht strafbar.

Facebook bewegt sich also in einem heiklen Bereich zwischen Meinungsfreiheit, unternehmerischer Freiheit – und der Pflicht, Hass keinen Nährboden zu bieten. Das Motto „Besser zu viel als zu wenig löschen“ greift dabei allein zu kurz. Konsequent gegen Aufstachelung und Drohungen vorzugehen, ist immens wichtig. Bei der Täterermittlung müsste der Netz-Gigant aber noch mehr helfen – da genügt Löschen allein nicht.

Zwei Dinge lehrt das aktuelle BGH-Urteil: Die Abwägung, was unter die Meinungsfreiheit fällt und was nicht, darf vor allem in Zweifelsfällen nicht an einen Algorithmus delegiert werden, sondern muss Experten und Juristen obliegen. Und: Nutzer müssen vor der Sperrung ihrer Accounts die Möglichkeit zur Mitsprache bekommen. Das mag zu Verzögerungen führen. Für die Akzeptanz von Regeln ist es aber förderlich.

Cindy.Boden@zentralredaktion.news

Artikel 1 von 11