München – Am Urlaubsort gibt’s viele Sachen zu entdecken: den schönsten Strand, die beste Eisdiele, die romantischste Taverne. Ach ja, und das nächstgelegene Testzentrum: Ab sofort müssen sich Urlauber vor der Rückreise um einen Corona-Test kümmern. Schon ab Sonntag greift die vom Bund spät, aber dann mit Tempo durchgesetzte Testpflicht. Über die Grenze darf nur, wer per Impfpass oder mit einem frischen Test nachweisen kann, dass er nicht infiziert ist.
Ein Überblick über die neuen Regeln: Ab Sonntag müssen alle Einreisenden ab zwölf Jahren über einen negativen Testnachweis, einen Genesenen-Nachweis oder einen Nachweis einer vollständigen Impfung verfügen – egal von wo und auf welchem Weg sie kommen. Bei Einreise aus einem Gebiet mit besorgniserregenden Virusvarianten brauchen auch Geimpfte oder Genesene einen Test. Derzeit sind etwa Brasilien und Südafrika Virusvariantengebiete.
Die Kosten für Schnell- oder PCR-Tests im Ausland trägt der Reisende. Die Preise variieren stark (siehe Tabelle). Antigen-Schnelltests dürfen zum Zeitpunkt der Einreise (Grenzübertritt) maximal 48 Stunden alt sein, PCR-Tests maximal 72 Stunden.
Kontrollen aller Einreisenden direkt an den Grenzen sind nicht vorgesehen. „Wenn die neue Einreiseverordnung gilt, werden wir in Bayern durch die Grenzpolizei mittels Schleierfahndung verstärkt Stichproben und Kontrollen vornehmen“, erklärte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Fährt man mit einem Busunternehmen, sollen die Nachweise vor Reisebeginn auf Anforderung vorgelegt werden – wie bei Flugpassagieren. Wer ohne Test erwischt wird, dem drohen hohe Bußgelder von bis zu 25 000 Euro.
Spannend wird, ob der Staat weiß, wer wo im Urlaub war. Bereits seit November 2020 müssen sich Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Risiko- oder Hochrisikogebiet aufgehalten haben, vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis mit sich führen. Beförderungsunternehmen müssen diesen DEA-Nachweis kontrollieren. Söder kündigte an, dass die Gesundheitsämter 20 Prozent der Einreiseanmeldungen überprüfen werden. Aber: Das Stufensystem wird neu geordnet. Kategorie Risikogebiet wird gestrichen, dadurch müssen künftig deutlich weniger Menschen die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Statt Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete wird es künftig nur noch zwei Kategorien geben: weiterhin die Virusvariantengebiete und neu Hochrisikogebiete. Ein Indiz für ein Hochrisikogebiet soll eine Sieben-Tage-Inzidenz von „deutlich mehr als 100“ sein, betrachtet werden sollen aber auch andere Faktoren wie niedrige Testraten oder viele Krankenhausfälle. Um zu wissen, in welche Kategorie ein Reiseziel fällt, sollte man auf der Internetseite des RKI nachsehen (www.rki.de/risikogebiete). Bis Freitagabend war das nicht genau festgelegt. Als möglich gilt, dass Spanien als Hochrisikogebiet eingestuft wird.
Quarantäne wird es künftig für nicht Geimpfte und nicht Genesene, die aus einem Hochrisikogebiet kommen, geben. Sie müssen nach der Rückkehr zehn Tage in Quarantäne, die frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen Testnachweis beendet werden kann (egal ob PCR-Test oder Schnelltest). Für Kinder unter zwölf Jahren soll die Quarantäne nach dem fünften Tag nach Einreise enden. Bei der Rückkehr aus Virusvariantengebieten wie Brasilien bleiben 14 Tage Quarantäne.