Saarbrücken/Bremen – Die Grünen und die AfD sind bei der Zulassung zur Bundestagswahl in zwei Ländern vorerst gescheitert. Im Saarland lehnte der Landeswahlausschuss die Liste der Grünen ab, in Bremen ließ der dortige Ausschuss die der AfD nicht zu. Das würde bedeuten, dass die Parteien dort jeweils nicht gewählt werden könnten. Beide Landesparteien kündigten umgehend Beschwerde beim Bundeswahlausschuss an.
Der Landeswahlausschuss im Saarland begründete die Nicht-Zulassung der Landesliste damit, dass Delegierte bei der Aufstellungsversammlung zur Liste ausgeschlossen worden waren. Hintergrund ist ein schwerer Streit in der Landespartei um die Aufstellung der Liste. Beim ersten Versuch war am 20. Juni der aus Saarlouis stammende Ex-Landesparteichef Hubert Ulrich auf Platz eins gewählt worden. Ein Schiedsgericht erklärte die Wahl aber für ungültig, weil auch nicht stimmberechtigte Parteimitglieder mitgewählt hatten. Ulrich ist Sprecher des Ortsverbands Saarlouis. Vor dem zweiten Anlauf schloss das Bundesschiedsgericht der Grünen dann 49 Delegierte aus dem Ortsverband Saarlouis wegen Unregelmäßigkeiten aus. Die daraufhin am 17. Juli aufgestellte Liste mit Jeanne Dillschneider an der Spitze ließ der Landeswahlausschuss nun nicht zu.
In Bremen lehnte der Landeswahlausschuss die Zulassung der AfD einstimmig ab. Unter dem Wahlvorschlag habe die eidesstattliche Erklärung der Schriftführerin der Wahlversammlung gefehlt. Zwar habe die AfD noch versucht, andere eidesstattliche Erklärungen einzureichen. Gesetzlich sei aber die Unterschrift dieser bestimmten Person verlangt. Sie muss zusichern, dass die Liste korrekt gewählt worden ist. Die Frau weigerte sich zu unterschreiben.