„Die Ewigkeitsgarantie der Verfassung umfasst auch die öffentlich-rechtliche Rundfunkfreiheit. Karlsruhe spricht von ,föderaler Verantwortungsgemeinschaft‘. Anders gesagt: Im gegenwärtigen Rundfunksystem könne nur eine länderübergreifende Regelung den Grundrechtsschutz verwirklichen.“
Dieser Artikel (ID: 1484681) ist am 07.08.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 2), Wasserburger Zeitung (Seite 2), Mangfall-Bote (Seite 2), Chiemgau-Zeitung (Seite 2), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 2), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 2), Neumarkter Anzeiger (Seite 2).