PRESSESTIMMEN
„Die Ewigkeitsgarantie der Verfassung umfasst auch die öffentlich-rechtliche Rundfunkfreiheit. Karlsruhe spricht von ,föderaler Verantwortungsgemeinschaft‘. Anders gesagt: Im gegenwärtigen Rundfunksystem könne nur eine länderübergreifende Regelung den Grundrechtsschutz verwirklichen.“
„Aus der Pflicht zur Reform sind ARD, ZDF und Deutschlandradio mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aber nicht entlassen. Die zwangsfinanzierte Expansion in andere mediale Bereiche als das Fernsehen, die Schlagseite bei Personal und Positionen, die Aufgeblasenheit der Strukturen auch im internationalen Vergleich sind evident, zumindest dann, wenn man sich als Grundversorgung versteht und nicht zugleich auch noch Disney und Amazon sein will.“
„Karlsruhe sagt nicht nur, dass ein einzelner Landtag gar nicht das Recht habe, einen Staatsvertrag aller Länder über eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags abzulehnen. Die Richter gehen noch weiter: Sie selbst vollstrecken einfach die Erhöhung – von 20. Juli an müssen alle Haushalte in Deutschland monatlich 18,36 Euro statt 17,50 Euro für ARD, ZDF & Co. zahlen. Und das, obwohl das politische Verfahren ja formal noch gar nicht abgeschlossen ist.“