Versammlungen: Für Wahlkampfversammlungen und Podiumsdiskussionen gilt die Infektionsschutzverordnung, erinnert Bayerns Innenministerium. Also: 1,5 Meter Abstand, Körperkontakt meiden. Aktuell nicht mehr als 200 Teilnehmer (oder weniger, wenn Innenräume kleiner sind), Maskenpflicht. Im Wirtshaus kann es zusätzliche Regeln geben. Infostände: Je mehr Menschen sich am Stand drängen, desto besser für den Wahlkampf. Doch das Innenministerium warnt: Man dürfe keine verbotene Menschenansammlung herbeiführen. Man müsse die geltenden Abstands-, Hygiene- und Maskenregelungen einhalten. Haustürwahlkampf ist nicht verboten, auch hier gilt das Abstandsgebot. cd