2000 Euro für Quarantäneverstoß

von Redaktion

Ministerium stellt Bußgeldkatalog für Reiserückkehrer auf

München – Seit August gelten in Bayern strengere Regeln für Reiserückkehrer. Ein Bußgeldkatalog legt nun fest, welche Strafen bei Verstößen gegen die Testpflicht oder die Einreisequarantäne blühen. In seiner Bekanntmachung betont das Gesundheitsministerium allerdings, dass es sich bei den Regelsätzen um eine Richtlinie handelt. Das heißt: Im Einzelfall können die zuständigen Kreisbehörden die Strafe auch höher oder niedriger ansetzen.

Wer ohne Test oder Impf-/Genesenen-Nachweis erwischt wird, soll demnach bei einer Rückkehr aus einem Variantengebiet ca. 1000 Euro bezahlen, aus einem Hochrisikogebiet rund 500 Euro und in anderen Fällen etwa 250 Euro. Wer die Einreiseanmeldung zu spät, nicht oder unvollständig ausfüllt, dem drohen 1000 Euro Geldstrafe – und wenn er sie nicht innerhalb von 24 Stunden nachliefert noch einmal 1000 Euro. Noch teurer sind Verstöße gegen die Quarantänepflicht. Wer sich bei der Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet nicht daran hält, muss mit einer Strafe von 2000 Euro rechnen. Beförderern wie zum Beispiel Fluglinien drohen zudem Strafen bis 10 000 Euro, wenn sie Nachweise nicht kontrollieren.   mm

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