Karlsruhe prüft Wahlreform nach der Wahl auf Herz und Nieren

Opposition scheitert mit Eilantrag für Urnengang am 26. September – Bundestag soll kleiner werden

Karlsruhe/Berlin – Die umstrittene Wahlrechtsreform der Großen Koalition bleibt zur Bundestagswahl in Kraft, wird aber danach vom Bundesverfassungsgericht unter die Lupe genommen. Die Karlsruher Richter halten es zumindest für möglich, dass die Neuregelung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wi

Dienstag, 23. Dezember 2025

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