Wiesbaden – Bundeswahlleiter Georg Thiel hat im Rechtsstreit mit dem Meinungsforschungsinstitut Forsa um die Befragung von Briefwählerinnen und Briefwählern vor der Bundestagswahl offensichtlich eine Schlappe erlitten. Nach Angaben von Forsa stellte das Verwaltungsgericht Wiesbaden fest, dass die Veröffentlichung von Wahlumfragen zulässig ist, denen auch die Angaben von Briefwählern über ihre bereits getroffene Wahl zugrunde liegen (AZ: 6 L 1174/21.WI).