Die umstrittenen Hassplakate der rechtsextremen Kleinstpartei „Der III. Weg“ in Zwickau müssen nun doch abgehängt werden. Eine Beschwerde der westsächsischen Stadt gegen ein anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz hatte in der nächsthöheren Instanz Erfolg. Die Plakate mit dem Schriftzug „Hängt die Grünen!“ erfüllten den Tatbestand der Volksverhetzung, urteilte am Dienstag das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen (6 B 360/21). Nach Überzeugung des Gerichts stellen die Plakate eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Das Plakatmotiv sei geeignet, den öffentlichen Frieden durch Aufstacheln zum Hass sowie durch einen Angriff auf die Menschenwürde der Parteimitglieder der Grünen zu stören, hieß es.
Die Witwe von Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) will juristisch gegen die Bundesstiftung zum Gedenken an ihren verstorbenen Mann vorgehen. Wie ihre Anwaltskanzlei mitteilte, ist Maike Kohl-Richter der Auffassung, dass sich Bund und Länder „wissentlich und vorsätzlich“ über ihre Mitwirkungsrechte und über Kohls Letzten Willen hinweggesetzt hätten. Daher wolle Kohl-Richter auch „mit einer privaten Helmut-Kohl-Stiftung eigene Wege gehen“. Die Bundesstiftung für Ex-Kanzler Kohl hatte gestern ihre Arbeit aufgenommen. Sie war im Juni per Gesetz beschlossen worden.