Vorwürfe gegen Karlsruher Richter

von Redaktion

Abendessen im Kanzleramt – Zweifel an Unvoreingenommenheit

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht sieht sich mit neuen Befangenheitsvorwürfen wegen eines gemeinsamen Abendessens mit Mitgliedern der Bundesregierung im Kanzleramt konfrontiert. Eine Sprecherin des Karlsruher Gerichts bestätigte am Montag, dass in einem Verfahren zur Corona-Notbremse des Bundes (Az. 1 BvR 781/21) ein Ablehnungsgesuch eingegangen sei. Es richte sich gegen Gerichtspräsident Stephan Harbarth und die Richterin Susanne Baer.

Das Treffen in Berlin hatte am 30. Juni stattgefunden. An dem Abendessen mit der Kanzlerin nahmen alle 16 Verfassungsrichter und die meisten Bundesminister teil, wie in der Regierungsantwort auf eine frühere AfD-Anfrage steht. Wegen dieses Treffens hatte auch schon die AfD den Richtern Befangenheit vorgeworfen. Das Gericht hatte diesen Antrag im Juli mit der Begründung zurückgewiesen, die regelmäßigen Treffen seien Ausdruck des Respekts zwischen den Verfassungsorganen. Das Gericht sei permanent mit Verfahren befasst, die das Handeln der Regierung beträfen.

Das neue Gesuch wurde von einem Berliner Anwalt gestellt. Er schrieb auf Twitter, Harbarth habe Justizministerin Lambrecht Gelegenheit gegeben, die Bundes-Notbremse zu erläutern. Auch Baer habe gesprochen. Gleichzeitig wolle das Gericht auf eine Verhandlung zur Notbremse verzichten. Dies wecke Zweifel an der Unvoreingenommenheit. Ein Sprecher des Justizministeriums bezeichnete den Vorwurf einer unzulässigen Einflussnahme als „völlig abwegig“.

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