18. Oktober 2011 – Der Europäische Gerichtshof setzt der Stammzellenforschung in Europa enge Grenzen. Nach einem Grundsatzurteil dürfen Verfahren, die menschliche embryonale Stammzellen nutzen, in der Regel nicht patentiert werden.
18. Oktober 2011 – Der Europäische Gerichtshof setzt der Stammzellenforschung in Europa enge Grenzen. Nach einem Grundsatzurteil dürfen Verfahren, die menschliche embryonale Stammzellen nutzen, in der Regel nicht patentiert werden.