Straßburg – Die polnische Regierung droht die Europäische Union in eine neue schwere Krise zu stürzen. Ministerpräsident Mateusz Morawiecki machte gestern im Europaparlament deutlich, dass sein Land im Streit um das Verhältnis von EU-Recht und nationalem Recht nicht an ein Einlenken denkt. Der nationalkonservative Regierungschef warf der EU-Kommission „Erpressung“ vor. Man werde nicht zulassen, dass dies als Mittel der Politik gegenüber EU-Mitgliedsstaaten eingesetzt werde, sagte er an die Adresse von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gerichtet. „Die Kompetenzen der EU haben ihre Grenzen, wir können nicht länger schweigen, wenn sie überschritten werden.“
Von der Leyen hatte Polen kurz zuvor wegen des Infragestellens von EU-Recht schwere Sanktionen angedroht. „Wir können und wir werden es nicht zulassen, dass unsere gemeinsamen Werte aufs Spiel gesetzt werden“, sagte sie in der teilweise sehr emotional geführten Debatte im Straßburger Europaparlament.
Als konkrete Optionen nannte von der Leyen nun ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren, die Nutzung eines neuen Verfahrens zur Kürzung von EU-Mitteln sowie die erneute Anwendung des sogenannten Artikel-7-Verfahrens. Letzteres könnte sogar zum Entzug der polnischen Stimmrechte bei EU-Entscheidungen führen. Europaabgeordnete von Parteien wie der CDU/CSU, SPD, Grünen, FDP und Linken unterstützten in der Diskussion den harten Kurs gegen die polnische Regierung. Unter anderem die AfD nahm Morawiecki hingegen in Schutz.
Hintergrund des eskalierenden Streits ist ein Urteil des polnischen Verfassungsgerichts, nach dem Teile des EU-Rechts nicht mit Polens Verfassung vereinbar sind. Diese Entscheidung wird von der EU-Kommission als höchst problematisch angesehen, weil sie der polnischen Regierung einen Vorwand geben könnte, ihr unliebsame Urteile des EuGH zu ignorieren. Das Urteil stelle die Grundlagen der Europäischen Union infrage, kritisierte von der Leyen.
Morawiecki verwies hingegen darauf, dass auch die obersten Gerichte in anderen EU-Ländern keinen absoluten Vorrang von EU-Recht sehen, und warf dem EuGH Kompetenzüberschreitungen vor. Um seinen Standpunkt zu untermauern, zitierte er aus Urteilen des Obersten Gerichtshofes in den Niederlanden, des französischen Verfassungsrats und des Bundesverfassungsgerichts. Allerdings hat bislang kein Gericht eines EU-Lands Teile des gemeinsamen Rechts grundsätzlich infrage gestellt.
Bundeskanzlerin Angela Merkel mahnte zuletzt Dialogbereitschaft auch vonseiten der EU an. „Wir haben große Probleme, aber ich rate dazu, sie im Gespräch zu lösen und Kompromisse zu finden“, sagte sie. Zu glauben, dass man politische Differenzen und auch Differenzen in der Wahrnehmung der Europäischen Union nur durch Gerichtsverfahren klären könne, finde sie nicht richtig.
Für die Notwendigkeit einer Einigung im Dialog spricht auch, dass die von der EU-Kommission angedrohten Sanktionsverfahren nur dann vorangetrieben werden können, wenn eine große Mehrheit der anderen EU-Staaten dies unterstützt. Dies ist bislang alles andere als sicher. Hinzu kommt, dass Polen in Reaktion auf Strafmaßnahmen einstimmig zu treffende EU-Entscheidungen blockieren und so zum Beispiel die gesamte EU-Außenpolitik lahm legen könnte.
Dass Polen über das bereits laufende Artikel-7-Verfahren die EU-Stimmrechte entzogen werden könnten, gilt derzeit wegen der Mehrheitsverhältnisse im zuständigen EU-Ministerrat als ausgeschlossen. Erwartet wird nun, dass der Streit beim EU-Gipfel an diesem Donnerstag und Freitag Thema wird. Da Entscheidungen dort nur einstimmig getroffen werden können, hat Polen jedoch nichts zu befürchten.