Erfurt – Die Videos, die Ende April von Erfurt über die sozialen Medien durch die Republik gingen, standen auch zum Prozessauftakt im Fokus: Sie zeigten deutlich, dass der Angriff in einer Erfurter Straßenbahn „ganz offensichtlich menschenfeindlich“ war, sagte der Vorsitzende Richter gestern im Erfurter Landgericht. Dort muss sich der 41 Jahre alte Angeklagte seitdem unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung verantworten.
Er soll Ende April einen damals 17-Jährigen wiederholt ins Gesicht geschlagen und getreten sowie ihn rassistisch beleidigt haben, wie die Staatsanwaltschaft ihm vorwarf. Zudem soll der Deutsche das Handy des Jugendlichen zerstört und den Straßenbahnfahrer zur Weiterfahrt genötigt haben. Gefährliche Körperverletzung kann mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren bestraft werden.
Der Angeklagte ist laut Richter „kein unbeschriebenes Blatt“ und war zum Tatzeitpunkt auf Bewährung. Während die Videos aus der Straßenbahn für angespanntes Raunen in dem Saal voller Zuschauer und Medienvertreter sorgten, blieb der 41-Jährige regungslos. „Nachdem ich das Video gesehen habe, ist mir das auch peinlich“, hatte er vorher durch seinen Anwalt verlesen lassen und sich für sein Handeln entschuldigt. Aufgrund der vielfältigen Beweise und Zeugen sowie der Einlassung des Angeklagten wird es weniger um den Tatvorwurf an sich als um das Strafmaß gehen.