Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen zur Zahlung eines täglichen Zwangsgeldes in Höhe von einer Million Euro verurteilt. Grund für den Schritt ist nach einer Gerichtsmitteilung vom Mittwoch die bisherige Weigerung des Landes, höchstrichterliche Entscheidungen zu umstrittenen Justizreformen umzusetzen.
Konkret geht es dabei insbesondere um die Anordnung, die Arbeit der umstrittenen Disziplinarkammer zur Be-strafung von Richtern zu stoppen. Die Tätigkeit ist nach EuGH-Entscheidungen nicht mit EU-Regeln zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz vereinbar.
Die Einhaltung der Anordnung vom 14. Juli sei erforderlich, um einen „schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden“ von der Rechtsordnung und den Werten der EU abzuwenden, ließ der Vizepräsident des Gerichtshofs gestern mitteilen. Das Zwangsgeld solle bewirken, dass Polen die Einhaltung nicht hinauszögere.
Ob die Maßnahmen wirklich ihren Zweck erfüllen, ist zweifelhaft. Die Regierung in Warschau reagierte empört auf die EuGH-Entscheidung und verurteilte sie als „Erpressung“. „Der EuGH verachtet und ignoriert die polnische Verfassung und die Urteile des Verfassungsgerichts komplett“, kommentierte Vize-Justizminister Sebastian Kaleta. „Das ist eine weitere Etappe der Operation, die Polen den Einfluss auf seine Staatsform wegnehmen soll. Das ist Usurpation und Erpressung.“ Der Fraktionschef der nationalkonservativen Regierungspartei PiS, Ryszard Terlecki, sagte auf die Frage, ob Polen nun täglich zahlen werde: „Wir haben noch nichts gezahlt, also keine Panik.“
Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte zuvor in einem Interview der „Financial Times“ gewarnt, sein Land werde nicht „mit der Pistole am Kopf“ über seine Justizreformen verhandeln. Der EU-Kommission warf er sogar vor, einen „Dritten Weltkrieg“ gegen sein Land zu erwägen.
A. HAASE/DORIS HEIMANN