28. Oktober 1993 – Der Bundestag beschließt ein neues Namensrecht. Damit wird auch die Pflicht von Eheleuten abgeschafft, einen gemeinsamen Familiennamen zu führen.
28. Oktober 1993 – Der Bundestag beschließt ein neues Namensrecht. Damit wird auch die Pflicht von Eheleuten abgeschafft, einen gemeinsamen Familiennamen zu führen.