Das Datum
10. November 1971 – Der Bundestag beschließt das neue Betriebsverfassungsgesetz, mit dem die Mitwirkungsrechte für Betriebsräte erweitert werden.
10. November 1971 – Der Bundestag beschließt das neue Betriebsverfassungsgesetz, mit dem die Mitwirkungsrechte für Betriebsräte erweitert werden.
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