10. November 1971 – Der Bundestag beschließt das neue Betriebsverfassungsgesetz, mit dem die Mitwirkungsrechte für Betriebsräte erweitert werden.
10. November 1971 – Der Bundestag beschließt das neue Betriebsverfassungsgesetz, mit dem die Mitwirkungsrechte für Betriebsräte erweitert werden.