Was ab Mittwoch in Bayern gilt

von Redaktion

VON SEBASTIAN HORSCH UND CHRISTIAN DEUTSCHLÄNDER

München – Es dürfe „keine Endlosschleife werden“ mit „diesem Corona-Mist“, sagt Markus Söder. Vorerst dreht der Ministerpräsident aber eben doch noch eine Schleife. Wieder gibt es Lockdowns in Bayern. Die Regeln, die der Landtag am Dienstag noch bestätigen und für Mittwoch in Kraft setzen soll, sind kompliziert, weil regional gestuft. Sie sind vorerst bis 15. Dezember befristet.

Für ganz Bayern gilt bald: Bars, Clubs und Discos schließen ganz, dazu zählen auch „Schankwirtschaften“. Der Trick, der in früheren Lockdowns manche Bars gerettet hat, gilt noch: Wo es Essen gibt, zählt man als Gastwirtschaft und darf öffnen. Allerdings gilt überall ab Mittwoch die Sperrstunde 22 Uhr.

Alle Weihnachtsmärkte werden abgesagt, also nun auch der in Nürnberg. Alle Bordelle müssen schließen. Der Einzelhandel bleibt für alle geöffnet. Es darf aber nur ein Kunde auf zehn Quadratmetern eingelassen werden. Immer und überall geöffnet bleiben Schulen und Kitas, auch in Hotspots. Allerdings dürfen keine Ungetesteten mehr aufs Gelände, beispielsweise nicht geimpfte Eltern. Allerdings muss nun auch im Sportunterricht wieder eine Maske getragen werden. In Kitas soll es flächendeckend PCR-Pooltests geben, auch an Mittelschulen (insbesondere in der 5. und 6. Klasse) sollen sie angeboten werden. Ansonsten bleibt es beim bisherigen System mit den Schnelltests.

Für Ungeimpfte gibt es bayernweit nun Kontaktbeschränkungen. Hier dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder bis zwölf Jahre werden ebenso wie Geimpfte nicht mitgezählt. Nicht mehr betreten dürfen Ungeimpfte wegen der 2G-Regel die Gastronomie, Hochschulen, Fahrschulen, Musikschulen, Volkshochschulen. Das gilt auch für körpernahe Dienstleister wie Friseure, nicht aber pflegerische Leistungen.

Für Geimpfte und Genesene, die das Virus ebenso übertragen können (wenn auch seltener, kürzer und schwächer), gilt in einigen Bereichen künftig 2Gplus: Wer an einer Freizeit- oder Kulturveranstaltung teilnehmen, eine Messe oder ein Fußballspiel besuchen will, der muss zwingend geimpft oder genesen sein. Zudem ist ein aktueller negativer Schnelltest nötig, es herrscht Maskenpflicht und es dürfen höchstens noch 25 Prozent der vollen Zuschauerauslastung eingelassen werden.

All das soll schärfer als bisher überwacht werden. Söder kündigt eine „massive und noch einmal zugespitzte Kontrolle“ der Maßnahmen an. Durchführen sollen das die Polizei und die kommunalen Behörden.

Für extreme Corona-Hotspots, von denen sehr viele in Bayern liegen, gelten noch mal schärfere Regeln. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 soll das öffentliche Leben heruntergefahren werden. Gastronomie, Hotels, Ferienwohnungen, Sport- und Kulturstätten sowie körpernahe Dienstleistungen (etwa Friseure) müssen dort schließen, Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltungen aller Art werden untersagt. Hochschulen müssen auf digitale Lehre umstellen. Schulen und Kitas bleiben aber offen. Im Handel gilt dann eine Beschränkung auf eine Person auf 20 Quadratmeter. Diese harten Regeln enden erst, wenn der Landkreis fünf Tage unter 1000 bleibt und die Tendenz nach unten weist. Über 1000 liegen, Stand Freitag, Berchtesgaden, Freyung-Grafenau, Dingolfing-Landau, Passau, Landshut, Rottal-Inn, Mühldorf und Traunstein. Knapp darunter: Altötting, Deggendorf und Rosenheim.

Beim Impfen will Bayern etwas aufholen. Söder lässt per Anweisung alle Impfzentren wieder hochfahren. Dass ein Impfzentrum nur zwei Tage in der Woche geöffnet sei, werde es dann nicht mehr geben, sagte er. Die Hausärzte will er bitten, jeden ab 18 zu impfen, dessen Zweitimpfung mindestens fünf Monate zurückliegt. Geprüft werden soll zudem, ob das auch in Apotheken getan werden kann. Eine generelle Impfpflicht ist noch nicht Teil der Pläne, weil das auf Bundesebene geregelt werden müsste.

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