München – Das Zugfahren für Ungeimpfte wird aufwendig: Ab heute gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln die 3G-Regel. Wer nicht geimpft oder genesen ist, darf also nur noch mit Negativtest in Züge, Busse oder Trambahnen. Schon jetzt zeichnet sich allerdings ab, dass die Kontrolle über Stichproben kaum hinausreichen wird.
Die Deutsche Bahn erklärte gestern, man werde die 3G-Nachweise in den Zügen „stichprobenartig“ mit vorhandenem Personal kontrollieren. „Dazu gehören 4200 Mitarbeitende von DB-Sicherheit sowie rund 5000 DB-eigene oder im Auftrag tätige Service- und Kontrollpersonale in S-Bahn, Regionalexpress- und Regionalbahn-Zügen“, teilte die Bahn mit. Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG), die das U-Bahn-, Bus- und Tramnetz in der Landeshauptstadt betreibt, erklärte: „Es werden Schwerpunktkontrollen in Zusammenarbeit mit U-Bahnwache und Polizei durchgeführt. Außerdem werden unsere Fahrscheinprüfer im Rahmen ihrer Kontrollen auch den 3G-Status überprüfen. Diese Überprüfungen können aber in jedem Fall – wie vom Gesetzgeber gefordert – immer nur stichprobenartig erfolgen, eine flächendeckende Kontrolle ist in einem offenen System mit mehreren Millionen Fahrgästen nicht möglich.“ Die Fahrer von Bussen und Trambahnen sollen gar nicht kontrollieren. „Das wäre nicht sinnvoll, da dann alle Fahrgäste an nur einer Tür einsteigen müssten, was weder im Sinne der Pünktlichkeit noch der möglichst gleichmäßigen Verteilung der Fahrgäste wäre.“
Die Bundespolizei wird sich nicht groß einklinken. „Die Kontrollen liegen originär in der Zuständigkeit der Verkehrsunternehmen“ sagte ein Sprecher auf Anfrage. Bei Problemen mit Fahrgästen könnten die Bahn-Mitarbeiter aber wie gewohnt die Bundespolizei zu Hilfe holen.
Die MVG erhält etwas mehr Unterstützung – zumindest am Anfang. Wie viel Personal die Polizei auf Dauer für Kontrollen abstelle, sei noch nicht geklärt, sagte ein Sprecher des Münchner Polizeipräsidiums. Für heute kündigte er starke Kontrollen mit eigens abgestellten Beamten an. Man werde in gemischten Streifen mit MVG-Personal in Zügen unterwegs sein, zudem werde es stationäre Kontrollen an den U-Bahn-Eingängen geben. Da der Aufenthalt an den Bahnsteigen für Ungeimpfte nicht verboten ist, macht die MVG von ihrem Hausrecht Gebrauch. Entsprechende Hinweise würden in den nächsten Tagen angebracht, der Aufenthalt an den Haltestellen von Bus und Tram sei nicht betroffen, teilte die MVG mit.
Ein Sprecher des Bayerischen Innenministeriums betonte ebenfalls, die Umsetzung der 3G-Regel liege in der Verantwortung der Betreiber. So stehe das auch im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz. „Soweit erforderlich, wird die Bayerische Polizei die Kontrollen unterstützen“, etwa über gemeinsame Streifen mit der U-Bahn-Wache oder Schwerpunktkontrollen. Für die Bahn sei die Bundespolizei zuständig. wha