München – Der Hinweis, dass es bei einer konkreten Maßnahme noch „offene Fragen bei der Durchsetzung“ gebe, ist manchmal eine hübsche Umschreibung der Tatsache, zu einem Thema nichts Genaues zu wissen. Zu Jens Spahns Gunsten muss man sagen, dass er nicht der Einzige ist. Eine mögliche Impfpflicht wird in Deutschland zwar emotional diskutiert. Aber bei der Frage, wie sie in der Praxis aussehen und wie ein Ungeimpfter auch wirklich zur Immunisierung verpflichtet werden könnte, bleibt nicht nur der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Spahn eine Antwort schuldig.
Wenn überhaupt schon etwas zur Umsetzung geklärt ist, dann, wie es nicht ablaufen wird. Keineswegs wird die Polizei Ungeimpfte im Streifenwagen zum nächsten Impfzentrum fahren und das Setzen der Spritze beaufsichtigen. Niemand werde im Gefängnis landen oder von der Polizei zum Impfen abgeholt, versicherte zuletzt Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
Es geht um eine Pflicht, nicht um einen Zwang. Wer sich weigert, muss anderweitig Konsequenzen tragen. Vermutlich in Form eines Bußgeldes, wie bei der Masern-Impfung, die seit 2020 in Schulen, Kindergärten und dem Gesundheitsbereich verpflichtend ist. Ein Kind wird ohne Nachweis nicht aufgenommen, Erwachsene müssen bei Verstößen bis zu 2500 Euro zahlen.
Österreich ist beim Thema Corona-Impfpflicht schon weiter. Dort soll sie am 1. Februar für alle Bürger in Kraft treten, für den Gesundheitsbereich bereits Ende Dezember. Auch im Nachbarland ist noch nicht jedes Detail geklärt, aber ein Rahmen zeichnet sich ab. So werde ein Verstoß als sogenannte „Verwaltungsübertretung“ geahndet, kündigte Kanzler Alexander Schallenberg an. Der Entwurf, der für die Gesundheitsberufe besteht, sieht in besonders schweren Fällen Strafen bis zu 3600 Euro vor, eine fehlende Auffrischungsimpfung könnte im Extremfall 1450 Euro kosten. Im Normalfall soll ein Ungeimpfter aber zunächst einen Impftermin erhalten. Erst wenn er den nicht wahrnimmt, wird er zur Kasse gebeten. Dann zunächst im niedrigeren, wohl dreistelligen Bereich.
In Bayern blickt man einer möglichen Impfpflicht mit einem mulmigen Gefühl entgegen. Peter Pytlik, der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), nennt es einen „bedrückenden Zustand“, wenn nun noch eine weitere Kontrollfunktion auf die Beamten zukommen sollte: „Die mögliche Überwachung der Impfpflicht würde uns vor zusätzliche Probleme stellen.“ Neben den Kernaufgaben gebe es pandemiebedingt bereits „eine Vielzahl von Zusatzaufgaben“, etwa die Rückverfolgung von Kontakten im Falle einer Infektion sowie die Überwachung der Corona-Regeln. Die allgemeine Erwartungshaltung laute: „Die Polizei schafft das“, doch irgendwann sei eine Grenze erreicht, mahnt Pytlik: „Es wird immer schwieriger.“
Friedrich Merz, Kandidat für den CDU-Vorsitz, würde auf eine Impfpflicht ganz verzichten, aus verfassungsrechtlichen und praktischen Gründen. Es würde „Wochen oder Monate dauern, bis sie wirkt“. Auch die Durchsetzung bei Menschen, die sich „konsequent weigern“, sei schwierig. Stattdessen schlug Merz konsequentes Anwenden von 2G vor. Die FDP signalisiert derweil Bereitschaft, mit SPD und Grünen über eine Impfpflicht in Kliniken und Pflegeheimen zu reden.
Bei der Bundeswehr wird die Corona-Impfpflicht wohl schon bald auf alle Soldaten ausgeweitet. Soldatenvertreter haben sich darauf jetzt mit dem Verteidigungsministerium geeinigt. Bislang galt sie nur für Auslandseinsätze und seit Kurzem für Soldaten im Amtshilfeeinsatz etwa in Kliniken oder Gesundheitsämtern. MARC BEYER