Kohl-Witwe unterliegt vor Gericht

von Redaktion

Keine Millionen-Entschädigung wegen veröffentlichter Zitate

Karlsruhe – Im jahrelangen Rechtsstreit um angebliche Äußerungen des verstorbenen Altkanzlers Helmut Kohl (CDU) hat dessen Witwe Maike Kohl-Richter eine juristische Niederlage erlitten. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag urteilte, steht Kohl-Richter keine Entschädigung zu. Diese hatte wegen der in dem Buch „Das Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ veröffentlichten Zitate ihres verstorbenen Ehemanns „mindestens fünf Millionen Euro“ Entschädigung gefordert. (Az. VI ZR 248/18 und VI ZR 258/18)

Das Buch der Journalisten Tilman Jens und Heribert Schwan war 2014 noch zu Lebzeiten Kohls erschienen. Darin waren zahlreiche teils negative Äußerungen enthalten, die Kohl über andere Politiker getätigt haben soll. Nachdem sie erschienen waren, zog Kohl vor Gericht. Er verlangte, dass die strittigen Passagen nicht verbreitet werden dürften, und klagte außerdem auf eine Entschädigung von fünf Millionen Euro.

Das Landgericht Köln verbot den beiden Autoren und dem Verlag im April 2017, die Zitate zu verbreiten, und sprach Kohl eine Entschädigung von einer Million Euro zu. Zwei Monate später starb der Altkanzler. In der Berufung entschied das Oberlandesgericht, dass seiner Witwe die Entschädigung nicht zustehe, weil sie nicht vererbt werden könne. Gegen dieses Urteil zog Kohl-Richter vor den BGH. Sie forderte weiterhin fünf Millionen Euro.

Die Revision von Kohl-Richter im Hinblick auf die Entschädigungszahlung wies der BGH jetzt vollumfänglich zurück. Ein Entschädigungsanspruch sei nicht vererblich, so die Richter.

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