„Wir verzetteln uns im Klein-Klein“

von Redaktion

München – Darf der Staat auch jene wieder in den Lockdown schicken, die zwei- oder dreifach geimpft sind? Ein Gespräch mit dem Rechtswissenschaftler Walther Michl von der Münchner Universität der Bundeswehr.

Herr Prof. Michl, die Politik hat einen Lockdown für alle x-mal ausgeschlossen, jetzt droht er doch. Bestraft wird also, wer sich vorbildlich verhalten hat…

Es geht nicht darum, Leute für ihr Verhalten zu belohnen oder zu bestrafen, sondern darum, eine Überforderung unseres Gesundheitssystems zu vermeiden. Das ist ein überragend wichtiges Ziel. Wie immer im Verfassungsrecht kommt es darauf an, ob die Maßnahmen, die ergriffen werden, mit Blick auf dieses Ziel verhältnismäßig sind.

Heute könnte das Bundesverfassungsgericht Leitplanken einziehen. Was erwarten Sie?

Karlsruhe wird einige grundsätzliche Kriterien aufstellen, an denen sich die Pandemiebekämpfung künftig messen lassen muss. Da wird es wohl ein paar Stoppschilder geben. Flächendeckende Ausgangssperren, bei denen man die Wohnung nur aus triftigem Grund verlassen darf, werden wohl nicht mehr möglich sein und auch rückwirkend als verfassungswidrig eingestuft werden. Die Politik wird aber bei vielen Maßnahmen einen Spielraum behalten.

Das heißt?

Dass es letztlich auf die Verhältnismäßigkeit der ergriffenen Maßnahmen ankommt. Dabei spielen wichtige Fragen eine Rolle: Wie ist die Situation auf den Intensivstationen? Wie wirkt die neue Omikron-Variante? Wie schnell nimmt der Impfschutz ab?

Wer drei Impfungen hat, reduziert das Risiko für sich und andere enorm. Sind Grundrechtseinschränkungen für diese Gruppe überhaupt zu rechtfertigen?

Wenn das epidemiologisch so festgestellt würde, könnte es schon sein, dass Ausnahmeregeln gefordert werden. Aber wir würden uns damit noch weiter im Klein-Klein verzetteln: 2G, 2Gplus, 3G, Geimpfte, Geboosterte, es ist langsam kaum mehr nachzuvollziehen. Ich glaube, dass es für den Winter auf eine flächendeckende 2Gplus-Regel hinauslaufen wird, also die Absicherung des Geimpftenstatus‘ durch Tests. Das ist einfach und nachvollziehbar. Ein Vorziehen der Weihnachtsferien um eine Woche ist auch vorstellbar. Genauso Einschränkungen für Gastronomie oder Geschäfte jenseits des täglichen Bedarfs.

Hat sich der Gesetzgeber regulatorisch allzu sehr verfranzt?

Absolut, es ist eine Katastrophe. Wir haben es mittlerweile mit ellenlangen Vorschriften voller Ausnahmen und Rückausnahmen zu tun, die eine äußerst geringe Halbwertszeit haben und bei Bedarf dann doch wieder im Hauruck-Verfahren geändert werden. Und an den entscheidenden Stellen werden doch wieder unpräzise Begriffe verwendet.

Einfacher wäre es, der Bundestag würde die epidemische Lage von nationaler Tragweite wieder beschließen…

Das wäre schwierig zu vermitteln, gerade die FDP hat viel politisches Kapital darauf verwendet, dass es so nicht kommt. Die Ampel könnte natürlich den gesichtswahrenden Ausweg über die Omikron-Variante suchen und sagen: Das ist neu, wir müssen noch mal umdenken. Aber mit der jetzigen Rechtslage wäre ein Lockdown, wie wir ihn letzten Winter hatten, nicht möglich.

Auch eine Impfpflicht ist im Gespräch. Würde sie aus Ihrer Sicht weniger in die Grundrechte eingreifen als ein Lockdown?

Generell würde ich sagen: Es ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, aber im Vergleich mit den Folgen eines Lockdowns ein Opfer, das der Einzelne bringen kann. In der jetzigen vierten Welle würde eine Impfpflicht aber ohnehin nicht mehr helfen. In der fünften, die wohl eine Omikron-Welle werden wird, eventuell aber schon.

Interview: Marcus Mäckler

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