Frankfurt – Im Prozess um den Tod eines versklavten jesidischen Mädchens hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt den Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sprachen den Iraker Taha Al-J. gestern des Völkermordes, eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit und eines Kriegsverbrechens mit Todesfolge für schuldig. Zudem muss er der Mutter des Mädchens Schadenersatz in Höhe 50 000 Euro zahlen. Der Vorsitzende Richter Christoph Koller sprach vom weltweit ersten Urteil wegen Völkermords an der Minderheit der Jesiden durch die Terrormiliz IS. (5-3 StE 1/20-4-1/20)
Der 29-jährige Iraker sackte nach Bekanntgabe des Strafmaßes im Saal zusammen, war vorübergehend ohne Bewusstsein. Erst nach einer Pause konnte das Gericht mit der eigentlichen Urteilsbegründung fortfahren.
Es sei ein besonderes Verfahren gewesen, und ein Verbrechen, das als „crime of all crimes“ (Verbrechen aller Verbrechen) zu gelten hat, so der Vorsitzende Richter Koller zur besonderen Bedeutung von Völkermord und einem Bruch des Völkerrechts. „Wer dieses Recht verletzt, verletzt das Recht aller Staaten der Welt.“ Auch wenn weder Opfer noch Täter deutsche Staatsbürger seien und die Tat sich außerhalb der Grenzen Deutschlands zugetragen habe, könne daher das Frankfurter Gericht Recht sprechen.
Vor allem ging es in dem Verfahren um eine Bestrafung der Fünfjährigen im Sommer 2015. Dabei fesselte Al-J. das Mädchen bei glühender Hitze an ein Fenstergitter im Hof des Anwesens im irakischen Falludscha, wo das Kind laut Anklage qualvoll verdurstete.
In der Urteilsbegründung ging Koller ausführlich auf die Ideologie des IS und auf die Verbrechen gegen die Jesiden ein. EVA KRAFCZYK