WIE ICH ES SEHE

Impfzwang anno 1932 – und heute?

von Redaktion

Ein Stück erlebte Zeitgeschichte ist dieser wahrhaft historische Schulaufsatz eines damals 12-jährigen Mädchens. Die kleine Marie aus der Gegend von Bremen bekam die Note „sehr gut“ dafür:

Es ist Abend. Wir sitzen fröhlich plaudernd in der Stube, die Mutter strickt ein paar wollene Stümpfe, da legt der Vater die Zeitung zur Seite und sagt: „Mariechen, hast du auch schon gelesen, dass ihr zum Impfen müsst?“ Und richtig, am 14. Juni nachmittags 2 ½ Uhr ist der Impfarzt im Gasthaus Cordes anwesend.

Einige Tage vorher machte meine Mutter meine neue Kleidung schon zurecht. Da dauerte es nicht mehr lange, und der Impftag war herangekommen. Schnell half mir meine Mutter beim Anziehen, und um 1 ½ Uhr machte ich mich auf den Weg mit meiner Freundin Grete.

Als wir anlangten, waren schon alle Impflinge, unser Lehrer und Doktor Lohrig da. Grete und ich freuten uns, dass es noch früh genug war. Zuerst wurden die einjährigen Kinder geimpft. Als wir nun hörten, dass einige kleine Kinder weinten, sprachen wir zueinander: „O, wenn es doch nur nicht so weh tut! Ich mag noch gar nicht daran denken.“ Nun kamen wir an die Reihe.

Im Gänsemarsche mussten wir in das Impflokal gehen. Ich wurde zuerst geimpft. Er nahm einen Wattebausch und wischte damit über den linken Arm. Jetzt musste es trocknen. Dann kriegte er ein ganz spitzes Messer her und machte vier Schnitte in den Oberarm. Aber es tat gar nicht weh, sondern es war fast genau so, als wenn mich eine Fliege kitzelte. „Ein Glück, dass ich die Impfung überstanden habe, denn nun brauche ich ja keine Angst mehr zu haben“, dachte ich.

Acht Tage später mussten wir zur Nachschau. Jeder musste seinen Arm vorzeigen, und der Doktor sah zu, wie viel Pocken aufgegangen waren. Dieses trug er in eine Liste ein. Jeder Impfling, der mit Erfolg geimpft war, bekam einen Schein. Hiernach durften wir wieder nach Hause gehen.

Soweit die kleine Marie 1932 und ebenso haben es die Älteren von uns auch aus der Zeit nach dem Krieg in Erinnerung. Brauchen wir aber die damals selbstverständliche Impfpflicht gegen Pocken nun gegen Corona?

Verfassungsrechtlich wäre dieser Eingriff in die körperliche Unversehrtheit wohl zulässig, wenn sonst die Pandemie außer Kontrolle gerät und vermeidbare Opfer fordert. Man sollte hier aber kein Öl in die Flammen gießen. Die 2G-Regel mit dem Ausschluss Ungeimpfter von weiten Teilen des öffentlichen Lebens müsste schon ausreichend Anreiz zur Impfung setzen. Ohne direkten Zwang auszuüben, ist dieses „Nudging“ eine in den USA bewährte milde Form der Lenkung zum richtigen Leben. Das hätte viel früher kommen sollen.

Dazu wäre es kein Fehler, wenn der Bundestag den Weg auch zum Impfzwang frei macht. Ob der dann im März wirklich eingeführt werden muss, bleibt abzuwarten.

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VON DIRK IPPEN

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