München – Jetzt wird es knapp: Autofahrer, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, haben nur noch bis zum 19. Januar 2022 Zeit, ihren Papierführerschein umzutauschen. Statt den grauen und rosa Heftchen soll es nämlich eine moderne Scheckkarte geben. Doch wegen der Corona-Pandemie waren Termine für den Umtausch rar, da viele Führerscheinstellen zeitweise geschlossen waren. Aber das Innenministerium gibt eine kleine Entwarnung und kündigte auf Nachfrage unserer Zeitung an: „Die bayerische Polizei wird im Hinblick auf die pandemiebedingte Lage in den Fällen, bei denen der Pflichtumtausch noch nicht fristgerecht erfolgt ist, mit Augenmaß vorgehen. Beispielsweise ist eine mündliche Verwarnung ohne Verwarnungsgeld möglich.“
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gehen einen Schritt weiter und fordern in einem Antrag zur gestern gestarteten Verkehrsministerkonferenz die Umtauschfrist um ein halbes Jahr zu verlängern. Sonst wäre bald schon ein Verwarngeld von zehn Euro fällig. Eine Entscheidung soll heute fallen. hud