IN KÜRZE

Bundestag verlängert Kurzarbeitergeld Vorerst keine Strafen für alte Führerscheine

von Redaktion

Die Verlängerung des höheren Kurzarbeitergelds trifft bei Arbeitgebern auf ein positives Echo. Mehrere Unternehmensverbände begrüßten am Freitag die entsprechende Gesetzesänderung, die der Bundestag zuvor gebilligt hatte. Sie sieht vor, dass Beschäftigte ab dem vierten Bezugsmonat 70 Prozent der Nettoentgeltdifferenz erhalten – statt 60.

Der 19. Januar 2022 gilt noch immer als Stichtag für die auslaufende Frist des Führerscheins aus Papier. Autofahrer, die von 1953 bis 1958 geboren sind und noch keinen Führerschein im Scheckkartenformat haben, müssen aber erst mal nicht mit Strafen rechnen. Die Verkehrsminister der Länder beschlossen einstimmig, dass die Geldbuße für ein halbes Jahr ausgesetzt werden soll. Die Bürger dürften nicht aufgrund pandemiebedingter Schließungen zur Kasse gebeten werden. Endgültig müssen das die Innenminister beschließen.

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